Jedes CdVM.-Mitglied muss den Nachweis einer vertrieblichen Tätigkeit erbringen. Als Nachweise gelten:
- Berufsangaben in einem öffentlich zugängigen XING-Profil
- Qualifikationen auf öffentlich zugängigen Homepages
- Zusendung eines Lebenslaufs, inkl. Zeugniskopien
- Zusendung einer geschäftlichen Visitenkarte
- und andere
Die Nachweise sind zeitnah zur Beantragung der Mitgliedschaft zu benennen bzw. zu erbringen und werden vom CdVM.-Team individuell geprüft.
Mitglieder erklären, die Statuten des CdVM.-Codexes gelesen zu haben, mit ihnen übereinzustimmen und damit, sie so weit wie möglich in ihrer Vertriebspraxis zu berücksichtigen.
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